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Versicherungsschutz

Bitte beachten Sie die Änderungen des Versicherungsschutzes (hier rot gekennzeichnet) seit 1.4.2004 (vgl. Artikel im Heft Nr. 54 auf S. 4) und sichern Sie sich ggf. selber zusätzlich ab! Die folgende Aufstellung gibt einen stark gekürzten Inhalt der Versicherungsbedingungen wieder  (ohne Gewähr). 

Bitte lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen in der Gesamtfassung, die im Vereinsheim aufliegen, aufmerksam durch.

Versicherungsschutz:    
Durch die Beitragszahlung sind die Mitglieder des DAV bei Bergunfällen in der Unfallfürsorge und in der Haftpflichtversicherung des DAV versichert.

Unfallfürsorge:    
Rettung, Bergung, Suchen bis zu 25 000.- €
Rückholung nach Unfällen unbegrenzt (auch im Todesfall)
Heilkosten im Ausland nach Unfall unbegrenzt

Haftplicht:    
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche: Personen- und Sachschäden bis zu 2.000.000,– €

Geltungsbereich:    
Weltweit.

Ausnahme:
Bergsportliche Aktivitäten außerhalb Europas, die Bestandteil einer Pauschalreise sind.

Versicherungsbedingungen in der Gesamtfassung liegen im Vereinsheim aus. Weitere Auskünfte unter www.alpenverein.de bei „Versicherungen“ oder im Schadenfall die Würzburger Versicherungs-AG.