Triathlon Ausschreibungsbedingungen
Haftung: Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle oder Schäden jeglicher Art für Teilnehmer, Funktionäre, Zuschauer und sonstige Personen. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er für sich und Rechtsnachfolger auf Rechtsansprüche aller Art verzichtet, die durch irgendeinen Schaden an ihm gegen den Veranstalter entstehen können. Weiter versichert der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er ausreichend trainiert und gesund ist. Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko, auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Teilnehmer ist außerdem damit einverstanden, dass in der Anmeldung angegebene personenbezogene Daten, sowie am Wettkampftag gemachte Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen, insbesondere auf der Homepage des DAV Zorneding.
Organisation: Bei der Anmeldung erhält der Teilnehmer zwei Startnummern und Sicherheitsnadeln zur Befestigung (nur nach Zahlung und Unterschrift).
Schwimmen: Die Benutzung von Neoprenanzügen ist unter 23° C erlaubt. Die Bekleidungsstücke werden am Schwimmstart, -ziel von Helfern eingesammelt und am Ziel (Zorneding) wieder bereitgestellt.
Radfahren: Es besteht Helmpflicht, die StVO ist strikt einzuhalten. Windschattenfahren ist verboten (mind. 10 m Abstand zum Vordermann, Zuwiderhandlungen werden mit Disqualifikation bestraft). Die Startnummer muss sichtbar am Rücken getragen werden. Die Fahrradstrecke ist nicht markiert.
Laufen: Ca. 5 m vor dem Laufziel ist ein trichterförmiger Zielkorridor aufgebaut, den jeder Teilnehmer zu durchlaufen hat. Die Nummer ist vorne zu tragen. Wer zum Laufen andere Schuhe bzw. Kleidung braucht, muss diese selber am Laufstart deponieren.